Hinweisgebersystem

Die Novobit Group GmbH legt höchsten Wert auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien. Nur durch rechtmäßiges und ethisches Verhalten können wir die Sicherheit unseres Unternehmens, unserer Mitarbeiter und unserer Geschäftspartner gewährleisten. Unser Hinweisgebersystem erfasst konkrete Meldungen von Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere bindende Regelungen erlangt haben und diese melden möchten.

So geben Sie einen Hinweis

Es erfordert die Aufmerksamkeit und Bereitschaft aller Beteiligten, etwaige Regelverstöße innerhalb unseres Unternehmens zu melden. Falls konkrete Informationen vorliegen, können diese vertraulich über das Hinweisgebersystem gemeldet werden. Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex, das Kartellrecht, Korruption, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing. Um den bestmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene sicherzustellen, haben wir einen externen Ombudsmann, Rechtsanwalt Nils Lippert von der Kanzlei am Weinberg , beauftragt. Bei Verdachtsfällen nach dem HinSchG können Sie sich vertrauensvoll an ihn wenden. Neben unseren Mitarbeitern können selbstverständlich auch Geschäftspartner, Kunden oder andere Dritte Hinweise geben.

So formulieren Sie einen Hinweis

Es ist von großer Bedeutung, dass der Hinweis möglichst präzise formuliert ist und auch von Personen, die nicht direkt involviert sind, verstanden werden kann. Es wäre hilfreich, wenn Sie bei der Meldung folgende Fragen beantworten könnten:

  1. Betroffene Person(en): Wer ist von dem Vorfall betroffen? Wer ist daran beteiligt?
  2. Geschehenes Ereignis: Was ist genau passiert? Bitte beschreiben Sie den Vorfall detailliert.
  3. Zeitpunkt des Vorfalls: Wann hat sich das Ereignis zugetragen?
  4. Häufigkeit: Wie oft ist der Vorfall eingetreten?
  5. Ort des Geschehens: Wo hat sich der Vorfall ereignet?
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